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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich - Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für die Firma Glaslösungen GmbH & Co. KG, Steedener Weg 10-13, 65594 Runkel-Dehrn.

  2. Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte mit unserem Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware seitens des Kunden als vereinbart. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Sämtliche Lieferverträge, sonstige Vereinbarungen und Abweichungen von unseren Bedingungen werden für uns erst bindend, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen.

  3. Durch die Nutzung der Website und den Kauf von Produkten (im Folgenden als „Produkte“ bezeichnet) von der Website erklären Sie sich mit den unten aufgeführten Bedingungen einverstanden (im Folgenden als „Bedingungen“ bezeichnet).

II. Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Auf der Onlinepräsenz www.ultraglas.de haben Sie die Möglichkeit unsere angebotenen Produkte auszuwählen und zu bestellen.

  2. Nach Bestellung/Auftragserteilung kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung, die auch maschinell ohne Unterschrift erteilt werden kann, bzw. durch die Lieferung und Auftragsdurchführung zustande.

  3. Angaben zu Sonderleistungen, die vor Auftragserteilung im Rahmen der Auftragsbearbeitung, insbesondere zu Leistungs-, Verbrauchs- oder Einzeldaten gemacht werden, sind nur verbindlich, wenn sie mit der Auftragsbestätigung oder anderweitig schriftlich bestätigt werden.

III. Preise

  1. Es gelten die Preise, die in der Auftragsbestätigung aufgrund des Auftrages und Auftragserfassung festgelegt wurden und dort ausdrücklich ausgewiesen sind zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Grundsätzlich besteht für die Angaben ab Angebotserteilung an die Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung eine Bindungsfrist von 4 Wochen.

  3. Abänderungen der Angebots- oder vereinbarten Preise sind zulässig, wenn aufgrund höherer Gewalt, unerwarteter Entwicklungen ein außergewöhnlicher und wesentlicher Preisanstieg bei Rohstoffen, Steuern oder Abgaben erfolgt. Das Unternehmen ist dann zu einer angemessenen Anpassung der Preise der entstandenen Mehrkosten berechtigt.

  4. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und Transport. Die anfallenden Kosten werden gesondert berechnet. Dem Kunden steht es frei den Transport durch Dritte durchführen zu lassen.

IV. Zahlungsbedingungen

Stand: 27.01.2026

  1. Die Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen, Fälligkeiten und/oder Teilzahlungen sowie die Termine und Fristen ergeben sich aus der an Sie gesendeten Auftragsbestätigung.

  2. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Versand. Kann der Versand, versandbereiter Ware aus Gründen, die in den Risikobereich des Kunden fallen, nicht erfolgen, wird die Rechnung gleichwohl gestellt und fällig. Die Rechnungen des Unternehmens sind 10 Tage ab Ausstellungsdatum rein netto zahlbar.

  3. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB ohne Schadensnachweis zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld einschließlich der darauf entfallenden Verzugszinsen verwandt. Die Anrechnung erfolgt zunächst auf die Zinsen.

  4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei der Zurückhaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  5. Die vorbehaltlose Zahlung der Rechnung des Unternehmens gilt im Falle von Werkverträgen als vorbehaltlose Abnahme der Leistung.

V. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang, Mängelrügen

  1. Liefertermin und –fristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Genannte Termine geben nur die voraussichtliche und nicht eine fest oder kalendermäßig vereinbarte Lieferzeit wieder. In der Auftragsbestätigung genannte Fristen werden nach bestem Bemühen eingehalten.

  2. Lieferfristen beginnen erst nach kaufmännischer und technischer Klärung. Lieferungen setzen jeweils die rechtzeitige Beantwortung aller Rückfragen, Übersendung aller erforderlichen oder benötigten Zeichnungen und Unterlagen sowie ggf. erforderliche Genehmigungen voraus. Anderenfalls verlängern sich Auslieferungsfristen in angemessenem Umfang.

  3. Verzögerungen und Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren, bzw. erst danach eingetreten sind, wie insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Aufruhr, Krieg oder andere unvorhersehbare Hindernisse, die uns betreffen und von uns nicht zu vertreten sind, verlängern die Fristen und Termine angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten entstehen. Wir sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Kunden wird die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich angezeigt. Verzögert sich die Leistung wegen der Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

  5. Lieferfristen und Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft / Abholung angezeigt ist, die Gegenstände zum Versand gebracht sind oder Abholung erfolgt ist.

  6. Wir sind zur Auslieferung nur verpflichtet, wenn vereinbarte oder rückständige Zahlungen erbracht sind.

  7. Im Fall der rechtzeitig erhobenen Mängelrüge kann der Kunde die Beseitigung des Mangels/Mangelbeseitigung verlangen. Sind drei Versuche erfolglos durchgeführt worden bzw. fehlgeschlagen, oder wird die Mangelbeseitigung durch uns verweigert oder ist eine solche unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

  8. Für Beeinträchtigungen des Liefergegenstandes durch natürlichen Verschleiß, Beschädigungen nach Gefahrübergang oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, wird keine Gewährleistung übernommen.

  9. Unsere Haftung erlischt, wenn der Kunde selbst oder Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung Nacharbeiten und Änderungen an unseren Lieferungen vorgenommen haben und/oder nicht gelieferte bzw. freigegebene Teile verwendet werden.

  10. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Mangel an Arbeitskräften usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so können hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen uns hergeleitet werden. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

  11. Die Gefahr geht mit Verladebeginn im Werk auf den Kunden über, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch Montageleistungen schulden. Sofern das angefahrene Material nicht nur ebenerdig abgesetzt, sondern auf Wunsch des Kunden anderweitig an bzw. auf das Objekt verbracht werden soll, übernehmen wir keine Haftung für eventuell daraus entstehende Schäden.

  12. Soweit wir aufgrund der Vorschriften aus dem Verpackungsgesetz zur Rücknahme von Verpackungsmaterial (insbesondere Transportverpackung) verpflichtet sind, hat der Kunde das entsprechende Material entweder auf seine Kosten und Gefahr an uns zurückzuliefern oder die Kosten einer erforderlichen Entsorgung zu tragen.

  13. Bei Selbstabholung werden eventuell angebotene oder bestätigte Versandkosten nicht erhoben. Die Ware ist bei Abholung verpackt. Bei der Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrender Transporteure, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Kaufsache auf den Kunden über, wenn die Ware das Auslieferungslager oder die Abholstation verlässt, bzw. auf der Laderampe übergeben wurde. Bei Fahrzeugen und/oder Anhängern, die nicht von der Glaslösungen GmbH & Co. KG oder einem beauftragten Transporteur gestellt werden, wird eine Haftung bezüglich der Ladungssicherung und der Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen, bezüglich des Transportes, durch die Glaslösungen GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

VI. Auftragsstornierungen und Rücklieferung

  1. Auftragsstornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, da die Produkte in der Regel auf Kundenwunsch gesondert gefertigt und konfektioniert wurden.

  2. Bei kulanterweise akzeptierten Auftragsstornierungen verlangen wir als Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten mindestens 15 % des Nettowarenwertes der Angebotssumme.

  3. Rücksendungen von Waren werden auf Kosten und Gefahr des Kunden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Für den Fall, dass die zurückgesandte Ware Schäden aufweist, sind wir berechtigt, den gem. Ziffer 2 anteiligen Rückvergütungsbetrag nochmals um einen den jeweiligen Schäden entsprechenden Betrag zu kürzen.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die durch uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in unserem Allein- und Miteigentum.

  2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und/oder Verarbeitung im normalen Geschäftsgang berechtigt, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren ist dem Kunden nicht gestattet.

  3. Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Preises sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Mit einer Weiterveräußerung sind wir nur einverstanden, wenn aufgrund der vorstehenden Abtretungserklärung ein wirksamer Forderungsübergang stattfinden kann. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, gleichgültig ob ohne oder vor Bestellung, Vermischung u.a. weiterveräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.

  4. Bis zu einem Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der im Voraus abgetretenen Forderungen auf Rechnung des Unternehmens im eigenen Namen ermächtigt. Diese Ermächtigung erlischt ohne ausdrückliche Erklärung, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt oder in Vermögensverfall gerät, Insolvenzantrag gestellt wird oder eingezogene Beträge nicht an uns abgeführt werden oder abgeführt werden können. Abschlagszahlungen sind zunächst auf den ältesten und nicht abgetretenen Teil einer Forderung anzurechnen.

  5. Bei vertragswidrigen Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Sache heraus zu verlangen.

VIII. Haftung / Schadensersatz

  1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind grundsätzlich sofern sich nachstehend nichts anderes ergibt, ausgeschlossen.

  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Das gleiche gilt, wenn die Schadensursache auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist oder ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.

IX. Datenschutz

  1. Die Glaslösungen GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Daten ihrer Kunden (z.B. Name, Adresse, Zahlungsweise) ausschließlich zur Abwicklung der eingegangenen Kaufverträge bzw. zum Zwecke der Kundeninformation zu verwenden sowie elektronisch zu speichern. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte (z.B. Paketdienste oder Kreditinstitute) findet ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung statt. Sobald der oben genannte Zweck zur Datenspeicherung weggefallen ist, haben Sie das Recht, die zu Ihrer Person gespeicherten Daten jederzeit abzurufen, ändern oder löschen zu lassen. Der Kunde stimmt der Speicherung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten im oben beschriebenen Rahmen zu.

X. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Rechtswahl

  1. Erfüllungsort ist Limburg an der Lahn.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Limburg an der Lahn oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.

  3. Hat der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland, so gelten auch in diesem Falle deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand (Limburg an der Lahn). Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

XI. Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

Stand: 27.01.2026

  1. Sollte eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil der Klausel unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag bestehen, soweit nicht der wesentliche Inhalt des Vertrages hierdurch undurchführbar wird. Ist ein Teil einer Klausel nicht wirksam, bleibt die Klausel im Übrigen bestehen.

Stand: 27.01.2026